Das Bürokratiemonster Grundsteuererklärung

| Kategorie: Kategorie: Interview | 4 Minute(n) Lesezeit

In dieser Woche ist sie ausgelaufen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Doch nicht alle Hauseigentümer in Rheinland-Pfalz haben ihre Erklärung fristgerecht eingereicht – circa ein Viertel der Anträge fehlt noch. Woran das liegt und ob die Hauseigentümer jetzt mit Mahnungen rechnen müssen, haben wir die CDU- Landtagsabgeordnete und Obfrau im Haushalts- und Finanzausschuss, Karina Wächter, gefragt.

In dieser Woche endete die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern. Rund 78 Prozent der Grundstücksbesitzer haben diese eingereicht. Woran liegt es, dass ca. ein Viertel dies noch nicht getan hat?

„Mit der Neuregelung der Grundsteuer hat die Landesregierung ein Bürokratiemonster geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen stellt.

Die Datenermittlung sowie die Erstellung der Grundsteuererklärung kostet viel Zeit und Nerven. Für viele Grundstücksbesitzer schwingt eine große Unsicherheit mit: „Habe ich alles richtig ausgefüllt? Was passiert, wenn ich etwas vergessen habe?“. Auch der finanzielle Aspekt darf nicht vergessen werden: Wer sich Hilfe bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin gesucht hat, muss zahlen.

Als  CDU haben wir uns ein einfacheres Modell, ein reines Flächenmodell vorgestellt – doch unsere Vorschläge wurden einmal mehr zurückgewiesen. Umso mehr wollten wir helfen und haben in vielen Veranstaltungen kreuz und quer im Land die Bürgerinnen und Bürger informiert.

Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Menschen verunsichert sind und nicht wissen, wie sie die notwendigen Angaben zusammenstellen und die Grundsteuererklärung erstellen sollen.

Doch nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sondern auch unsere Kommunen sind von der Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen betroffen. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Vielzahl an Grundstücken, für die nunmehr eine Grundsteuererklärung abgegeben werden muss. Tätigkeiten, die mit regulärer Personalstärke neben einer Vielzahl weiterer Aufgaben bewältigt werden müssen. Entsprechend stehen die Erklärungen vieler Kommunen aus. Auch der Bund ist im Hinblick auf seine Liegenschaften bislang noch rückständig. Die entsprechenden Meldungen sind breit durch die Presse gegangen. Auch hier hätte ein einfaches Verfahren viel Zeit und Ressourcen eingespart.

Daneben wird es sicherlich auch einen Personenkreis geben, der gerne das Fristende abwartet und erst tätig wird, wenn Strafen drohen. Diesen Personenkreis können wir allerdings vernachlässigen. Dieser ist von der individuellen Ausgestaltung der grundsteuerlichen Regelungen unabhängig.“

Karina Wächter MdL

Gibt es Möglichkeiten, die Grundsteuererklärung nachzureichen? Wo kann man sich Hilfe suchen, wenn man nicht zurecht kommt?

„Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen endete ursprünglich am 31. Oktober 2022. Diese wurde sodann bundesweit bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Sofern noch eine Grundsteuererklärung aussteht, sollte diese daher kurzfristig abgegeben werden. Das Einreichen ist unabhängig vom Fristende möglich und vielmehr erforderlich, um in letzter Konsequenz Strafen und eine mögliche Schätzung zu umgehen. Wer Hilfe sucht und die Steuererklärung selbst erstellen möchte, findet inzwischen einige hilfreiche Tipps auf der Seite Landesamt für Steuern | Grundsteuer (lfst-rlp.de). Ansonsten finden Sie auch online zahlreiche Beispiele und Erklärvideos. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen steuerlichen Berater gegen Entgelt hinzuzunehmen.“

 

Müssen Bürgerinnen und Bürgern mit Strafen rechnen, wenn sie die Grundsteuererklärung nicht abgeben?

„Mit Ablauf der Frist wird grundsätzlich je säumiger Monat ein Verspätungszuschlag fällig. Die Finanzverwaltung hat allerdings signalisiert, dass man hier großzügig verfahren wird. So werden Ende Februar/Anfang März voraussichtlich Erinnerungsschreiben versandt, die eine weitere Frist von regelmäßig zwei Wochen einräumen.

Wenn danach noch immer keine Grundsteuerklärung abgegeben wurde, ist mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern sowie der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen. Dabei gilt: bei Festsetzung eines Zwangsgeldes dieses nicht entrichten und schnell die ausstehende Grundsteuererklärung abgeben. Mit der Abgabe entfällt gleichzeitig das Recht der Finanzverwaltung, das Zwangsgeld einzutreiben. Eine Schätzung sollten Sie nicht riskieren. Diese ersetzt zum einen nicht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und fällt regelmäßig höher aus, als die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen – im Ergebnis: Sie zahlen unnötig zu viele Steuern.“

 

Welche Rückmeldungen haben Sie von Bürgerinnen und Bürgern zum elektronischen Eingabeprogramm erhalten? Gibt es Verbesserungsvorschläge von Ihrer Seite, was in Zukunft besser laufen muss?

„Die Rückmeldungen sind ganz unterschiedlich und sind davon abhängig, wie komplex die Grundsteuererklärung ist. Während Alleineigentümern und Eigentümern von unbebauten Grundstücken regelmäßig flink die elektronische Eingabe gelingt, stellt es gerade Grundstücksgemeinschaften oder Eigentümer von Wohnungen regelmäßig vor größere Herausforderungen. Das von Seiten des Gesetzgebers zur Verfügung gestellte Programm Elster stellt zu den einzelnen Eingabefelder zwar Erläuterungen bereit, die Eingaben sind aber häufig verzwickt. Abbruchhinweise erschweren Bürgerinnen und Bürgern nicht selten das Leben. Detaillierte Erläuterungsvideos mit Fallbeispielen und eine intuitivere Oberfläche könnten das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich erleichtern. Erhebliche Nachbesserungen sind hier allerdings leider nicht zu erwarten.“

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