Grundsteuerreform: Bürokratiemonster für Bürger und Finanzämter

| Kategorie: Kategorie: Interview | 4 Minute(n) Lesezeit
Karina Wächter MdL

Allein in Rheinland-Pfalz sind im Zuge der Grundsteuerreform in den kommenden Jahren 2,4 Millionen Grundstücke neu zu bewerten – damit verbunden ist ein wahres Bürokratiemonster. Viele Menschen sind verunsichert und kommen mit der Dateneingabe nicht zurecht. Die Landtagsabgeordnete Karina Wächter hat in den vergangenen Wochen dutzende Info-Veranstaltungen durchgeführt und erklärt uns als Steuerberaterin die wichtigsten Punkte. Sie fordert die Landesregierung zu einer breiten Informationsoffensive und Fristverlängerungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf.

Warum ist eine Neuregelung der Grundsteuer notwendig? Ab wann greift sie?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das grundsteuerliche Bewertungsrecht (Einheitsbewertung) als verfassungswidrig eingestuft. Der Bundesgesetzgeber wurde damit verpflichtet, bis Ende 2024 die Grundsteuerfestsetzungen auf der Grundlage eines reformierten Bewertungsrechts durchzuführen. Die derzeitigen (verfassungswidrigen) Vorschriften sind bis Ende 2024 anwendbar. Die Neuregelung der Grundsteuer findet erst ab 2025 im Wege einer sog. Hauptfeststellung zum Stichtag 1. Januar 2022 Anwendung.

Die CDU-Fraktion hat im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung zum Thema beantragt. Was bedeutet das und worum ging es dabei?

Die Grundsteuer wird in Deutschland in Form einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz geregelt. Das bedeutet konkret, dass der Bund zwar eine Neuregelung vorgibt, jedes Bundesland aber eine abweichende Regelung treffen kann. In der Folge ergibt sich zwischen den Bundesländern ein differenziertes Bild. Für die Praxis bedeutet das: Besitzt man Grundstücke in verschiedenen Bundesländern, kommt im Zweifel jeweils ein anderes Bewertungsverfahren zur Anwendung.

Die Ampelkoalition hat sich in Rheinland-Pfalz für das Bundesmodell ausgesprochen. Als CDU-Fraktion sind und waren wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir daher eine Anhörung beantragt, also Experten und Fachverbände nach ihrer Einschätzung zu dem Inhalt des Gesetzesentwurf und dessen Auswirklungen befragt. Im Ergebnis haben wir uns als CDU-Fraktion für ein modifiziertes Bodenwertmodell ausgesprochen und einen abweichenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde von Seiten der Ampelkoalition trotz breiter Zustimmung der Anzuhörenden abgelehnt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bundesmodell (sog. Scholzmodell) und dem modifizierten Bodenwertmodell der CDU Fraktion?

Das Scholzmodell betrachtet das Grundstück in seiner Gesamtheit, also inklusive aufstehender Gebäude. Das bedeutet, dass für ein bebautes Grundstück mehr Grundsteuer zu zahlen ist als für ein identisches unbebautes Grundstück. Auch ein großes oder neueres Haus löst mehr Grundsteuer aus als ein kleineres oder älteres. Im Ergebnis wird damit nicht nur der Grund und Boden, sondern letztlich auch die Substanz besteuert. Das lehnen wir als CDU-Fraktion ab.

Das modifizierte Bodenwertmodell betrachtet ausschließlich den Grund und Boden. Damit wird nicht nur von der Besteuerung der Substanz Abstand genommen, vielmehr ist auch die Ermittlung und das Festsetzungsverfahren erheblich einfacher und unbürokratischer. Werden beim Scholzmodell Angaben zur Grundstücksgröße, zum Bodenrichtwert, zur Wohn- und Nutzfläche sowie zum Baujahr des Gebäudes benötigt, sind für das modifizierte Bodenwertmodell allein die Angaben zum Bodenrichtwert und der Größe des Grundstücks ausreichend. Diese Daten liegen den Behörden bereits vor und hätten der Ermittlung zugrunde gelegt werden können. Eine Anpassung und individuelle Festsetzung hätte demnach nur im Einzelfall erfolgen müssen.

Mit dem Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion hätte der aufwendige Vorgang der Datenermittlung sowie der bürokratische Vorgang der Datenüberprüfung und Festsetzung auf Seiten der Finanzverwaltung vermieden werden können Alles in allem damit ressourcenschonender, unbürokratischer und sozial gerechter.

Wie und bis wann ist die Grundsteuererklärung abzugeben?

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 auf elektronischen Weg abzugeben. Dies kann beispielsweise per Elster (https://www.elster.de) oder in einfachen Fällen über eine vereinfachte Erklärung erfolgen (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de). Bislang ist nur in Härtefällen die Abgabe in Papierform vorgesehen. Hierzu ist ein formloser Antrag bei der Finanzverwaltung zu stellen. Daneben ist die Finanzverwaltung angehalten, keine Vordrucke in Papierform zu versenden. Die Vordrucke werden lediglich in den Finanzämtern auf Nachfrage ausgegeben oder stehen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

Das halte ich für eine zu hohe Hürde und das nicht nur für ältere Grundstücksbesitzer. Hier ist dringend mehr Serviceorientierung geboten, die wir als CDU bereits mehrfach eingefordert haben.

Als Leiterin der Ideenwerkstatt Heimat und Finanzen informieren Sie sich seit Wochen gemeinsam mit Ihren Landtagskollegen und Leiter des Zukunftsfeldes Heimat und Finanzen Christof Reichert über die Grundsteuerreform. Was sind Ihre Erfahrungen daraus?

Viele Bürgerinnen und Bürger sind durch die versandten Datensammelblätter und die Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen verunsichert und insbesondere mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärungen überfordert.

Allein in Rheinland-Pfalz sind durch die Grundsteuerreform 2,4 Mio. Grundstücke neu zu bewerten, also ein echtes Masseverfahren. Die Finanzämter wurden in den letzten Wochen im wahrsten Sinne des Wortes von Hilfesuchenden überrannt, die Infohotline ist durchgehend überlastet. Gleichzeitig können Steuerberater nur bedingt unterstützen, da die wesentliche Aufgabe darin besteht, detaillierte Daten über die Immobilie zusammenzutragen, also Daten, welche der Steuerberater in der Regel nicht kennt.

Zur weiteren Verunsicherung hat auch der Umstand beigetragen, dass viele Detailfragen von Seites des Landesamtes für Steuern erst im laufenden Verfahren beantwortet und lediglich im Rahmen einer FAQ-Liste laufend ergänzt werden.

Alles in allem ein Bürokratiemonster zulasten von privaten und gewerblichen Grundstückseigentümern sowie Kommunen.

Welche Kritik haben Sie an der Umsetzung der Grundsteuerreform?

Ich bin weiterhin Verfechterin des modifizierten Bodenwertmodells. Mit der Entscheidung der Ampelkoalition für das aufwendige Bundesmodell hätte ich mir eine Informationsoffensive der Landesregierung und eine klare Haltung in Umsetzungsfragen gewünscht. Diese bleib leider aus. Auch die Pflicht zur elektronischen Abgabe kann ich nicht befürworten. Nunmehr bleibt die Hoffnung auf eine nachgelagerte Informationsoffensive, Fristverlängerungen und einen großzügigen Umgang mit Papiererklärungen.

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