Sondervermögen Bundeswehr auch dank der CDU

Die Bundeswehr wird neu aufgestellt. Am Sonntagabend ist die Verankerung des 100-Milliarden-Sondervermögens für die Bundeswehr im Grundgesetz auf den Weg gebracht worden. Die Union hat daran einen großen Anteil, wie Marlon Bröhr MdB, der Mitglied des Verteidigungsausschuss des Bundestages ist, betont.
„Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung ‚Sondervermögen Bundeswehr‘ errichtet. Dazu war zunächst eine Grundgesetzänderung notwendig, die die Kreditaufnahme von bis zu 100 Milliarden Euro ermöglicht. Erst danach kann ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines ‚Sondervermögens Bundeswehr‘ im Bundestag verabschiedet werden.
Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt.
Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.
Zwei Verhandlungserfolge der CDU/CSU verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Erstens:
Es ist alleinig der Beharrlichkeit unserer Verhandler zu verdanken, dass die 100 Milliarden ausschließlich der Bundeswehr zur Verfügung stehen werden.
Zweitens:
Wir konnten durchsetzen, dass die Bundeswehr auch nach dem Verzehr der 100 Milliarden die erforderlichen finanziellen Mittel erhält, die sie für eine pflichtgemäße Erfüllung in der Landes-und Bündnisverteidigung benötigt.
Wie geht es weiter, wenn das Sondervermögen aufgebraucht ist?
Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.“
