Lebensmittelpreise: Was entlastet die Bürger wirklich?

| Kategorie: Kategorie: Allgemein | 2 Minute(n) Lesezeit

Preisschock im Supermarkt: Bis zu 30 Prozent mehr müssen die Verbraucher bei Lebensmitteln wie Gemüse, Öl und Butter im Vergleich zum Vorjahr berappen. Mehrere Verbände, unterstützt vom Bundeslandwirtschaftsminister, haben nun vorgeschlagen, zumindest vorübergehend die Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel auf null zu senken. Warum das keine gute Idee ist, verrät Christof Reichert, Finanzexperte der CDU-Landtagsfraktion.

An der Kasse der bange Blick auf die Preisanzeige: Wer im Supermarkt einkauft, muss in diesem Frühjahr deutlich tiefer in die Tasche greifen. 6,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum kosteten im März die Lebensmittel, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Bei einzelnen Produkten sind die Steigerungen horrende. Sonnenblumenöl zum Beispiel kostete 30 Prozent mehr, Salat und Kartoffeln 18 Prozent. Das 250-Gramm-Päckchen Butter kletterte teils um bis zu 40 Prozent.

Angesichts der Debatte um die explodierenden Energiepreise liegt es auf der Hand, auch hier über Entlastung zu debattieren. Der Vorstoß, den – bereits reduzierten – Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel von sieben Prozent zumindest temporär auf null zu setzen, kommt von Verbänden wie VdK oder dem Verbraucher-Bundesverband. Umweltbundesamt und der grüne Bundesumweltminister Cem Özdemir stoßen ins gleiche Horn.

Es wäre zu befürchten, dass der gewünschte Effekt durch mehr Bürokratie ins Leere läuft

Klingt gut – aber ist dies auch gut? „Die steigende Inflation macht das Leben immer teurer. Deshalb ist es richtig, dass der Staat prüft, ob er Stellschrauben für die Preisentwicklung ändern kann“, sagt Christof Reichert, Finanzexperte der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, im Gespräch mit unserer Redaktion. Er hält es aber nicht für den richtigen Weg, die Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel abzuschaffen. „Ich sage nein, weil eine Entlastung von speziellen Nahrungsmitteln nicht geeignet ist, z. B. Menschen mit geringen Einkommen zu entlasten. Lebensmittel als Grundbedarf unterliegen schon jetzt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 statt 19 Prozent.“

Ökonomen etwa des Instituts der Deutschen Wirtschaft haben Zweifel, ob Lebensmittelketten die Absenkung der Mehrwertsteuer auch wirklich weitergeben würden. Zudem ist eine Unterscheidung in pflanzliche und sonstige Lebensmittel auch praktisch schwer umsetzbar, sagt Christof Reichert. „Es wäre zu befürchten, dass der vielleicht gewünschte Effekt durch mehr Bürokratie ins Leere läuft. Was wäre mit Mischprodukten, müssten diese gemischt besteuert werden? Wenn man die Kosten für Grundnahrungsmittel durch Absenken der Umsatzsteuer verringern will, muss das für alles gelten, egal, ob es pflanzliche oder sonstige Lebensmittel sind.“

Im März nahm der Staat fast 36 Milliarden Euro an Umsatzsteuern ein

Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt für Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Mehl, Backwaren oder Öle der ermäßigte Satz von 7 statt 19 Prozent. Auch Produkte wie Zeitungen oder Bücher haben diesen reduzierten Steuersatz. Laut Bundesfinanzministerium nahm der Staat im März fast 36 Milliarden Euro an Umsatzsteuern ein.

Reichert regt an, den Grundbedarf, der mit der ermäßigten Umsatzsteuer belegt wird, neu zu definieren. „Zum Grundbedarf eines Menschen sollte zukünftig auch Energie gehören, z. B. Energie für ein warmes Zuhause, Energie für ein warmes Mittagessen – Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Energie würde die Menschen tatsächlich entlasten und gibt Spielraum, sich für gesunde Lebensmittel zu entscheiden.“

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