JU fordert: Keine Zuschüsse für Globuli

| Kategorie: Kategorie: Aus der Partei | 1 Minute(n) Lesezeit

Die Coronapandemie macht die strukturellen Probleme bei der psychischen Gesundheitsversorgung deutlich: Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz ist weiter gestiegen. Deshalb fordert die Junge Union: Krankenkassen sollten nicht weiter alternativmedizinische Leistungen bezuschussen – es sollten stattdessen mehr Kassensitze in der Psychotherapie geschaffen werden und die Leistungen dort erweitert werden.

Christopher Hauß, Sprecher des Arbeitskreises Gesundheit und Europa der Jungen Union Rheinland-Pfalz, führt aus: „Es gibt sehr gute Gründe, weshalb alternativmedizinische Verfahren nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgeführt sind. Beispielsweise konnte in über 200 Jahren Anwendung kein wirklicher Nutzen von Homöopathie abseits des Placebo-Effektes belegt werden. Umso unverständlicher ist es, dass zahlreiche Krankenkassen die Erstattung alternativmedizinische Präparate und Behandlungen als freiwillige Leistung anbieten.“

Gerade im vergangenen Jahr sei zu sehen gewesen, dass die Belastung des Gesundheitssystems durch die Bezuschussung von Alternativmedizin über die monetären Aufwendungen hinausgehe. Forscher aus Regensburg kamen beispielsweise zu dem Ergebnis, dass die Impfbereitschaft bei Befürwortern von Alternativmedizin bei gerade einmal 47,1 Prozent lag . Die Inanspruchnahme dieser Verfahren bleibe die individuelle Entscheidung jedes Bürgers. „Die GKV muss aber dazu verpflichtet werden, ihre begrenzten Mittel nur für Verfahren aufzuwenden, deren Nutzen belegt ist. Eine Erstattung alternativmedizinischer Präparate oder Behandlungen wäre damit zum aktuellen Stand der Forschung weitgehend ausgeschlossen. Unsere Nachbarn in Frankreich haben diesen Schritt schon 2019 beschlossen und im letzten Jahr umgesetzt. Nun sollten wir ihn gehen.“

Marc Philipp Janson, Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Union, ergänzt: „Mit der Erstattung der Alternativmedizin führen die Krankenkassen ihre eigene Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss ad absurdum. Dort wird ein nachweisbarer Nutzen gefordert, bevor ein Verfahren oder ein Arzneimittel von der GKV getragen werden muss. Vielmehr sollte dieses Geld für derzeit unterfinanzierte Sektoren oder eine Erweiterung um wissenschaftlich etablierte Verfahren verwendet werden.“

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird in Deutschland im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen festgelegt. Grundbedingung für die Aufnahme einer Leistung in diesen Katalog ist eine strenge Kosten-Nutzen-Prüfung. Alternativmedizinische Verfahren sind darin nicht enthalten. Dennoch entschieden sich beispielsweise 2019 zwei Drittel der deutschen Krankenkassen homöopathische Präparate im Rahmen einer freiwilligen Leistung zu erstatten. Die Kosten dafür beliefen sich nach Medienberichten auf rund 20 Millionen Euro.

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