„Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende“

| Kategorie: Kategorie: Meinung | 2 Minute(n) Lesezeit

Lesen Sie hier eine Stellungnahme von Julia Klöckner MdB zur Abschaffung des Paragrafen 219a.

„Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Der sterbende Mensch, dem wir die Hand in der letzten Lebensphase reichen, wie auch das Ungeborene, das unsere Hand noch nicht greifen kann.

Und wenn ein Kind nicht gewollt ist? Werdende Eltern, vor allem Frauen, stehen vor einer schwierigen Gewissensentscheidung bei einer möglichen Abtreibung. Selbstbestimmung als Frau ist ein wichtiger Aspekt. Das Leben des Ungeborenen ein anderer. Keine Frau trifft eine Abtreibungsentscheidung, bei der es um das Lebensrecht ihres Kindes geht, leichtfertig. Auch das ungeborene Leben braucht Fürsprache. Und keine öffentliche, gar kommerzielle Werbung für die Abtreibung.

In Deutschland gilt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch, es ist Ergebnis eines Kompromisses, der in der vergangenen Wahlperiode mit großer Mühe erzielt wurde. Ich kein Verständnis dafür, dass die Ampelkoalition nun als erste Priorität das aufheben will.

Denn schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte Schwangere in Not risikolos darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht auch eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste. Aktive PR für Schwangerschaftsabbrüche halte ich persönlich für grundfalsch.

Informationen und Geschäftsinteressen dürfen in einem solchen Fall nicht vermischt werden, und die Frau sowie das ungeborene Kind müssen im Mittelpunkt stehen. Schließlich geht es in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft um eine Mutter und ihr werdendes Kind. Es kann Situationen geben, in denen es die Schwangere unzumutbar findet, das Kind auszutragen. Das ermöglicht ihr die Beratungslösung.

Im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs ist das ein Anliegen. Frauen brauchen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation.

Ich wünsche mir, dass wir viel mehr darüber sprechen, wie Schwangeren ein Leben mit dem Kind ermöglicht werden kann.
Julia Klöckner MdB

Unser Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Das sorgfältig austarierte bestehende System dient eben gerade dazu, der werdenden Mutter in der Beratung auch Wege für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen. Hierzu gehört nicht zuletzt auch die Adoption, denn zahlreiche kinderlose Paare wünschen sich sehnlich, auf diese Weise Eltern zu werden.

Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.

Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Ich wünsche mir, dass wir viel mehr darüber sprechen, wie Schwangeren ein Leben mit dem Kind ermöglicht werden kann. Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern.“

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