Flüchtlingspolitik ehrlich denken!
Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich heute auf Antrag der CDU mit der immer schwieriger werdenden Flüchtlingssituation beschäftigt. Denn Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2022 mehr Flüchtlinge aufgenommen als im Krisenjahr 2015. Unsere Kommunen sind zunehmend überfordert, Landräte schlagen seit Wochen Alarm – die Situation spitzt sich zu. Die CDU-Landtagsfraktion will deshalb eine ehrliche Flüchtlingspolitik, die die Grenzen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit eines Landes berücksichtigt. Unionsfraktionschef Christian Baldauf MdL fordert: „Wir brauchen Grenzschließungen zu den europäischen Nachbarländern – jetzt!“ Eine Einreise nach Deutschland solle so lange untersagt werden, bis einem Asylantrag zugestimmt wurde. Wie Bund und Länder darüber hinaus jetzt helfen sollen – ein Forderungskatalog.
Der Trend zu steigenden Flüchtlingszahlen ist ungebrochen, nicht nur durch die Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland Schutz suchen (ihr Anteil macht rund 77 Prozent der Flüchtlinge aus). Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr rund 58.000 Flüchtlinge aufgenommen. Im Jahr zuvor waren es rund 53.000 Menschen. Die Unterbringungskapazitäten sind inzwischen ausgeschöpft. Es mangelt aller Orten an Wohnraum. Die Kommunen – am Limit. Ihre sächlichen, personellen und finanziellen Ressourcen – begrenzt.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf MdL zitierte in der Landtagsdebatte den 2015 amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Dies ist unser Dilemma: Wir wollen helfen, unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich“. Er habe, so Baldauf, damit sehr treffend zum Ausdruck gebracht, wo die Probleme liegen. Damals wie heute. Es gehe nicht darum, dass wir nicht helfen wollten. Und schon gar nicht darum, niemandem helfen zu wollen.
„Wir werden die gewachsene Hilfskultur in unserem Land nur aufrechterhalten können, wenn die Grenzen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit nicht überdehnt werden. Ohne eine deutliche Begrenzung der Zuwanderung, insbesondere von Asylbewerbern, wird das nicht gelingen.“
Christian Baldauf MdL
Eine ehrliche Flüchtlingspolitik berücksichtige jedoch auch die Grenzen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit eines Landes. Diese aktuelle Entwicklung führe neuerlich zu einer erheblichen Belastung der Kommunen, die zunehmend überfordert sind. Denn zugleich blicken wir auf zunehmende Probleme: einen Mangel an Kindergartenplätzen sowie an Erziehungs- und Lehrkräften. Partielle oder komplette Schließung von immer mehr Krankenhäusern aufgrund von Unterfinanzierung. Kritische Hausarztversorgung und Nachwuchsprobleme auch bei Fachärzten und in der Pflege sowie ein sehr angespannter Wohnungsmarkt. „Hier liegt insgesamt gesehen großer sozialer Sprengstoff, zumal kurzfristige Abhilfe nicht möglich ist“, so Baldauf.
Die Zuspitzung der Situation sei nun darauf zurückzuführen, dass bereits in den letzten Jahren sehr viele Menschen aufgenommen worden sind, die zum Großteil noch in Deutschland leben und erhebliche Kapazitäten binden. Mehr Geld allein könne hier kurzfristig keine Abhilfe schaffen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb zur Bewältigung der Migrationskrise folgenden Forderungskatalog erarbeitet:
1. Die Migrationskrise sollte im Bund zur Chefsache gemacht werden. Notwendig ist ein echter, vollwertiger Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände.
2. Es muss eine vorübergehende Zuzugsbegrenzung bei den Asylbewerbern durch die Einführung von Binnengrenzkontrollen zu den europäischen Nachbarländern gewährleistet werden. Diese Regelungen wären so lange aufrecht zu halten, bis eine europäische Lösung erreicht werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung wären Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
3. Den Kommunen müssen die für die Erfüllung ihrer zusätzlichen Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, d.h. die Kosten für Unterbringung, Integration und gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge müssen vollständig erstattet werden. Solange dies nicht der Fall ist, müssen auch solche Haushalte von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, die aufgrund der Ausgaben für Flüchtlinge unausgeglichen sind.
4. Es muss der aufgrund der massiven Zunahme der Flüchtlingszahlen entstandene Personalmehrbedarf der kommunalen Behörden mitfinanziert werden.
5. Es müssen den Kommunen Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere muss der Bund den Ländern zur Unterbringung von Flüchtlingen mehr Bundesliegenschaften überlassen, die auch tatsächlich nutzbar oder bebaubar sind.
6. Es braucht ein konkretes Bauprogramm, das unser Land auf die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet und die Kommunen bei der Unterbringung unterstützt. Es ist zu befürchten, dass weitere russische Offensiven in der Ukraine und die furchtbare Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien zu neuen erheblichen Fluchtbewegungen führen werden – ganz zu schweigen von den Folgen des Klimawandels.
7. Zuwanderung muss besser gesteuert werden. Dazu gehört auch eine Harmonisierung der Sozialleistungen in der EU, um eine Sogwirkung auf Deutschland, das hier einen hohen Standard aufweist, zu vermeiden.
8. Dem Sachleistungsprinzip für Asylbewerber muss zur Begrenzung von Fehlanreizen der Vorzug gegenüber Geldleistungen gegeben werden.
9. Wir brauchen als Reaktion auf die Aushöhlung der Drittstaatenregelung lageangepasste Kontrollen der deutschen Binnengrenzen und eine substanzielle Stärkung von FRONTEX zur besseren Sicherung der EU-Außengrenzen.
10. Der Bund darf nicht durch neue Migrationspakete zusätzliche Anreize zur illegalen Einreise setzen, sondern muss illegale Migration reduzieren.
11. Es muss der Vollzug von Asylentscheidungen verbessert werden. Zugleich muss die Landesregierung Asylentscheidungen konsequent umsetzen. Wer keinen Aufenthaltsstatus erlangt, muss in sein Heimatland zurückgeführt werden, sofern keine besonderen Hinderungsgründe vorliegen.
12. Die Anfang 2019 vom Bundestag beschlossene Einstufung der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien als sichere Herkunftsländer muss endlich auch im Bundesrat Zustimmung erfahren.
13. Die Beteiligung der Länder an Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Abs. 2 AufenthG soll gestärkt werden. Dazu soll das Erfordernis der Herstellung des Benehmens mit den obersten Landesbehörden durch das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates ersetzt werden.