Fachtagung: Kinder besser vor Gewalt schützen

| Kategorie: Kategorie: Aus der Fraktion | 4 Minute(n) Lesezeit
(c) CDU / Christiane Lang

Ob im familiären oder sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen oder Sportvereinen – immer häufiger werden entsetzliche Fälle von sexueller Gewalt und Missbräuchen an Kindern und Jugendlichen bekannt. Die Zahlen von Übergriffen: alarmierend. Wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können, darüber haben in dieser Woche die Kinderschutz-Politikerinnen und -Politiker der CDU/CSU-Landtagsfraktionen in Mainz beraten.

Zum Abschluss der Fachtagung entstand ein umfangreicher Forderungs- und Maßnahmenkatalog zum Kinderschutz in Deutschland, die „Mainzer Resolution“. Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach erklärte: „Wir stellen fest, dass Schutzkonzepte nur dann effektiv sind, wenn sie in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, den betroffenen Institutionen und der Gemeinschaft als Ganzes entwickelt und umgesetzt werden. Wir fordern daher die Zusammenarbeit und Koordination aller beteiligten Akteure, um sicherzustellen, dass die Schutzkonzepte auch in der Praxis gelebt werden und dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.“ Es gebe keine Einheitslösung gibt, die für alle Kinder und alle Umgebungen gleichermaßen geeignet sei. „Daher müssen Schutzkonzepte auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der betroffenen Kinder und Umgebungen zugeschnitten sein.“

Die „Mainzer Resolution“ umfasst folgende Forderungen:

  1. Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten: Es soll verpflichtend sein, dass alle Träger von Einrichtungen, die direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Diese Schutzkonzepte sollen Maßnahmen enthalten, um Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen, zu erkennen und da-rauf zu reagieren. Hierzu sollten unter anderem Schulungen, Verhaltens-kodizes, ein Beschwerdemechanismus sowie Kinderschutznetzwerke gehören.
  2. Gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt („Doktor-hopping“). Denn Ärzten ist es ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit den vormals behandelnden Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen. Der Bund hat durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in diesem Bereich eigens gesetzgeberisch tätig zu werden. Wir fordern daher, dass alle Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit diese sich untereinander zu Verdachtsfällen austauschen können.
  3. Childhood-Häuser sind kinder- bzw. jugendfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Zentren für Kinder und Jugendliche, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden. Im Zuge eines Strafverfahrens können dort alle notwendigen interdisziplinären Professionen an einem Ort zusammenkommen und Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem kinderfreundlichen und geschützten Umfeld alle wichtigen Hilfen erhalten. Nach der erfolgreichen Einrichtung erster Childhood-Häuser in einigen Bundesländern fordern wir einen sukzessiven und flächendeckenden Ausbau im gesamten Bundesgebiet.
  4. Wir fordern die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Indem die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen. Wir verstehen, dass Daten-schutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordern wir eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Ver-fahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden. Wir glauben, dass wir die richtige Balance finden können, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und gleichzeitig Kinder vor schrecklichen Verbrechen zu bewahren. Datenschutz darf kein Täter-schutz sein!
  5. Gemeinsamer Einsatz für die Aufarbeitung und die Anerkennung des Leids der ehemaligen Verschickungskinder in unserem Land: Von den späten 1940er- bis in die frühen 1990er-Jahre wurden Millionen Kinder in ganz Deutschland in vermeintliche Kur- und Erholungsaufenthalte verschickt. Dort erfuhren sie in einer Vielzahl von Fällen Gewalt und Miss-brauch, deren Folgen bis heute traumatisieren. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und fordern die Aufarbeitung der Verschickungsgeschichte in allen betroffenen Bundesländern. Da Verschickung über Ländergrenzen hinweg stattfand, kommt auch dem Bund explizit die Aufgabe der bundesweiten Aufarbeitung zu: Wir verlangen, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung an dieser Stelle gerecht wird! Es gilt, dass Leid der Verschickungskinder anzuerkennen und dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte sichtbar zu machen.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion des Landes Nordrhein-Westfalen und Länderkoordinatorin, Christina Schulze-Föcking machte deutlich: „Wir fordern alle zuständigen Behörden und Institutionen auf, angemessene Ressourcen bereitzustellen, um die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten zu unterstützen. Dies umfasst die Bereitstellung von Schulungen und Schulungsprogrammen für alle beteiligten Personen, die Bereitstellung von Musterkonzepten sowie die Schaffung von Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Schutzkonzepte.“

 

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