Gewachsene Veranstaltungskultur in Rheinland-Pfalz bewahren

| Kategorie: Kategorie: Aus der Fraktion | 3 Minute(n) Lesezeit

Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion zur Veranstaltungskultur in Rheinland-Pfalz

I. Veranstaltungskultur in Rheinland-Pfalz schützen und bewahren

Brauchtumsveranstaltung, insbesondere Fastnachtsumzüge, aber natürlich auch Umzüge zu Winzerfesten, zu Erntedank und anderen Gelegenheiten, wie auch die traditionelle Kirmes und viele regionale Traditionsveranstaltungen, sind prägende Bestandteile der rheinland-pfälzischen Lebensart und Kultur, die es zu bewahren gilt. Gemeinsames Ziel muss sein, diese essenziellen Bestandteile unserer heimischen Kultur zu schützen und zu gewährleisten, dass ihre Durchführung nicht durch zu hohe behördliche Auflagen erschwert oder verhindert wird. Sie sind Ausdruck von großem ehrenamtlichem Engagement und rheinland-pfälzischer Lebensfreude.

II. Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

Bundesweit hat sich durch verschiedene schwere Unglücke mit einer zum Teil erheblichen Zahl an Toten und Verletzen, wie bei der Massenpanik im Zuge der Love Parade in Duisburg im Jahr 2010 (21 Tote), dem islamistischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 (12 Tote) oder auch der Amokfahrt in einen Karnevalsumzug in Volkmarsen (154 Verletzte) das Bewusstsein für die Gefahren von Veranstaltungen und freiem Himmel verändert. In der Folge wurden die Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen verschärft bzw. präzisiert.

In Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2020 eine Präzisierung durch die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) erfolgt. Ziel war die Verbesserung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Es besteht nun eine Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung. Zugleich wird der Begriff der Großveranstaltung legal definiert. Es erfolgt die Übertragung der bisherigen Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden insoweit auf die Kreisordnungsbehörden. Mit der Neufassung des POG wird für den Veranstalter einer öffentlichen Großveranstaltung eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Sicherheitskonzepts rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Nach Artikel 7 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. September 2020 ist § 26 POG am 6. April 2021 in Kraft getreten.

III. Neuregelung verunsichert Kommunen und Vereine

Diese Neuregelung hat bereits im Hinblick auf die Durchführung von Weinfesten für große Verunsicherung bei den Kommunen gesorgt und zu Absagen geführt. Vielfach werden gestiegene Kosten für die Umsetzung von Sicherheitsauflagen und für die Erstellung des Sicherheitskonzepts als solchem angeführt.

Das gleiche Problem stellt sich aktuell im Kontext der Fastnachtsumzüge. Gerade die geforderte Absicherung von zum Teil kilometerlangen Streckenführungen durch Gitter, Sicherheitspersonal oder andere Sicherungsmittel sowie die Erstellung eines Sicherheitskonzepts stellt für viele Kommunen bzw. Karnevalsvereine auch ein finanzielles Problem dar. In der Folge sind in Rheinland-Pfalz bereits flächendeckend zahlreiche Umzüge abgesagt worden.

Mit der Änderung des POG wurde den Verantwortlichen vor Ort viel Verantwortung übertragen. Sie müssen entscheiden, wo genau, welche Sicherheitsmaßnahmen, in welchem Umfang erforderlich sind. Das kann viele Verwaltungen und Vereine überfordern und aus Sorge, in Haftung genommen zu werden, zu Anforderungen führen, die zu hoch sind. In welchem Maße Anforderungen an die Sicherheitskonzepte der Ausrichter gestellt werden, ist natürlich stark von der Auslegung in den jeweiligen Verwaltungen abhängig.

Betroffene berichten, dass bisher beispielsweise PKW zur Absperrung genutzt werden konnten. Das sei jetzt nicht mehr möglich. Es müssten spezielle teure Hindernisse, wie z.B. Wassercontainer, beschafft werden. Die Zahl der erforderlichen Begleitpersonen sei erhöht worden, was die ehrenamtliche Arbeit belaste. Zudem müsse jetzt eine kostenintensive professionelle Security beschäftigt werden, wo früher ehrenamtliche Ordner eingesetzt wurden. Allein in Mainz beliefen sich die Kosten allein für die Security-Kräfte auf 110.000 Euro.

IV. Zulassung von Umzugsfahrzeugen

Ein weiteres Problem stellt das Auslaufen von Übergangsregelungen für die sicherheitsrelevanten Anforderungen im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen bei Festumzügen dar. Auch in diesem Zusammenhang herrscht große Verunsicherung bei den betroffenen Vereinen, die bisher vielfach nicht zugelassene Traktoren, Anhänger etc. bei diesen Veranstaltungen einsetzten. Nun müssen diese offiziell technisch geprüft und abgenommen werden, was wiederum Kosten verursacht, die insbesondere für kleine Vereine belastend sind.

V. Dringender Handlungsbedarf

  • Schaffung eines Hilfsfonds, der betroffenen Vereine aber auch Kommunen als Veranstalter die Finanzierung der durch gestiegene Sicherheitsanforderungen entstehenden zusätzlichen Kosten ermöglicht.
  • Schaffung eines Schutzschirms für ehrenamtliche Veranstalter in Form einer Versicherung analog zu den Möglichkeiten der Kommunen beim GVV.
  • Konkrete Schulungen zur Bewertung von möglichen Gefahren bei der Ausrichtung von Veranstaltungen unter freiem Himmel, um den Verantwortlichen vor Ort mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung zu geben und Überarbeitung der Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel.
  • Schaffung einer praktikablen Lösung für die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, die bei Festumzügen eingesetzt werden und nur mit niedriger Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Verlängerung der Ausnahmereglung für sog. Felder- bzw. Weinbergsfahrten.

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