Mehr Schutz vor Umwelt-Katastrophen Empfehlungen der CDU-Fraktion

| Kategorie: Kategorie: Aus der Fraktion | 3 Minute(n) Lesezeit

Am 27. Oktober 2021 hat die Enquete-Kommission „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ (Kurzbezeichnung: „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“) ihr Arbeit aufgenommen.

Ziel und Auftrag der Enquete-Kommission war und ist es, Empfehlungen für eine bessere
Vorsorge und einen besseren Schutz der Menschen in Rheinland-Pfalz im Kontext von Unwetter-Katastrophen zu erarbeiten.

Die CDU-Landtagsfraktion konkrete Empfehlungen in die Diskussion ein, die Veränderungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie diverser Bundesregelungen notwendig machen.

1. Anpassungsbedarf in Rechtsnormen für den Bevölkerungsschutz, insbesondere im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)

Fokus CDU-Landtagsfraktion

  • Was aus Sicht des Katastrophenschutzes erforderlich erscheint, kann bspw. aus
    Sicht des Eigentumsschutzes, des Naturschutzes oder des Denkmalsschutzes kritikwürdig erscheinen, aber die Abwägung des Vorrangs zu einander im Gegensatz stehender Rechtsgüter ist das Wesen jeder gesetzlichen Regelung.
  • Wir empfehlen die gesetzliche Kodifizierung des Grundsatzes, dass Regelungen und Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge und -bewältigung grundsätzlich anderen Vorschriften vorgehen (gesetzlicher Vorrang des Bevölkerungsschutzes).
  • Zur Planung, Koordinierung und Finanzierung des Katastrophenschutzes empfehlen wir die Schaffung eines neuen Landesamts für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (LBK), dass landesweit alle für die Bewältigung einer Katastrophenlage erforderlichen personellen und technischen Ressourcen kennt, koordiniert und in Einsatz bringen kann.
  • Im LBK sollen die landesweite Risikoanalyse und Planung, die Feuerwehrakademie
    und die Thematik des regelmäßigen Übens, Stellen für hauptamtliche Brand- und
    Katastrophenschutzinspekteure und Leerstellen für Verwaltungskräfte zur längerfristigen Bewältigung der Katastrophe vor Ort sowie der Krisenstab des Landes zusammengeführt werden

to do

  • Begriff des Katastrophenfalls ins LBKG

Einheitliches und auftragsgemäßes, autonomes Führen:

  • einheitliche Führungsstruktur mit schichtfähige Krisenstäben (Verwaltungsstäbe und TELs) auf Landesebene, auf Ebene der Leitstellenbereiche und auf Kreisebene
  • Kreise müssen Katastrophenschutzzentrum vorhalten
  • hauptamtliche BKIs auf Landesebene und in allen Kreisen
  •  Verpflichtung zur Aus- und Fortbildung für die Angehörigen der Krisenstäbe gesetzlich regeln / regelmäßige Übungen
  • Ortsbürgermeisterinnen und -meister sowie Ortsvorsteherinnen und -vorsteher in
    die Gefahrenabwehr einbeziehen

Ehrenamt stärken:

  • gesetzlich die Möglichkeit für vermehrte Freistellungen für Ehrenamtliche schaffen
    (Vergütung aus Landesfond, statt aus lokalen Mitteln)
  • Vergünstigungen bei Kranken-, Unfallversicherung und Rentenversicherung
    für Ehrenamtliche
  • Speziell für junge Ehrenamtliche: Bonussystem bei der Anerkennung von Wartesemestern für einen Studienplatz und für Meisterkurse

Transparente und klare Kommunikation mit der Bevölkerung:

  • flächendeckenden Einsatz eines landesweit einheitlichen stromnetzungebundenen Alarmierungs- und Kommunikationssystems
  • Medien unter Aufsicht der Landesmedienanstalt verpflichtet, die Bevölkerung über
    das Verhalten im Katastrophenfall zu informieren
  • Katastrophenschutz in der Schule unterrichten
    Standardisierte Vorbereitung auf Katastrophenlagen
  • Bedarfsplanung des Katastrophenschutzes mittels Risikoanalysen festschreiben
  • Alarm- und Einsatzpläne im Entwurf auf Landesebene aufstellen und dann in
    Folge einheitlich, aber individualisiert und unter Aufsicht des Landes aufbauend auf
    den Risikoanalysen in den Kommunen durch hauptamtliche Kräfte umsetzen.
  • Alarm- und Einsatzpläne regelmäßig üben
  • Erforderliches Personal einstellen sowie Gerät beschaffen, 72 h-autarke Einsatzbereitschaft
  • Aufbau von dezentralen Lebensmittel- und Hilfsmittellagern

2. Anpassungsbedarf im Bundesrecht, insbesondere durch Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung des Verfassungsrechts

to do
Empfehlungen für Anpassungen des Bundesrechts

  • gesetzlicher Vorrang des Bevölkerungsschutzes
  • Einführung eines verpflichtenden Deutschlandjahrs — gerade auch im Katastrophenschutz
  • Einfache Anforderung von Amtshilfe (Bundespolizei und Bundeswehr)
  • Cyberhilfswerk (Anlehnung an THW) schaffen mit Fokus auf IT-Angriffe und
    -Sicherheit

3. Anpassungsbedarf in Rechtsnormen die Finanzierungen und Förderungen regeln, insbesondere im Landeshaushaltsgesetz und den Haushaltsplänen des Landes

Fokus CDU-Landtagsfraktion

  • Die Finanzierung des Katastrophenschutzes und die Unterstützung der Kommunen
    bei ihren Aufgaben ist eine Daueraufgabe des Landes. Wir empfehlen als ersten
    Schritt, beginnend mit dem Doppelhaushalt 2022/23, im Rahmen eines mehrjährigen Masterplans, dem Katastrophenschutz zusätzliche Mittel zur besser Ausstattung mit Fahrzeugen, Gerät und weiteren Einsatzmitteln zur Verfügung zu stellen.
  • Dieser Masterplan sollte mindestens 660 Millionen Euro umfassen (pauschal 10
    Millionen Euro für zusätzliche Fahrzeuge für jeden Landkreis bzw. jede Kreisfreie
    Stadt, 100 Millionen Euro für die Errichtung und Erstausstattung der Katastrophenschutzzentren in jedem Kreis, 100 Millionen Euro für 2.000 große Notstromaggregate und 100 Millionen für den Aufbau dezentraler Lebensmittel- und Hilfsmittellager) noch im Laufe dieser Legislaturperiode verausgabt werden.

to do
Kostentragung für Personal und Ausrüstung

  • Feuerwehrverordnung überarbeiten, hinsichtlich der Festlegung der Risikoklassen und der Mindestbedarfe sowie der Förderrichtlinien
  • Land muss grundsätzlich die Kosten des Katastrophenschutzes tragen:
  • Kosten für von Kreisen und Hilfsorganisationen beschaffte Ausrüstungsbestandteile
  • Unterhalt von beschafften Ausrüstungsbestandteilen
  • gesondertes Förderprogramm, um unverzüglich die bestehende wie neue Feuerwehrgerätehäuser hochwassersicher bzw. geschützt gegen Wald- und Flächenbrände zu planen und baulich ertüchtigen

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