Versuch des Sachverständigen scheitert, Landesregierung von Schuld freizusprechen

| Kategorie: Kategorie: Aus der Fraktion | 2 Minute(n) Lesezeit

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, der jeden Freitag im Mainzer Landtag tagt, soll dazu dienen, die tragischen Ereignisse umfassend aufzuarbeiten und die politische Verantwortung zu klären. In der vergangenen Sitzung haben sich die Mitglieder des Ausschuss ein zweites Mal mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes befasst und wie dieses auszulegen ist. In diesem letzten Termin vor der Sommerpause scheiterte der geladene Sachverständige mit dem Versuch, die Landesregierung von jeglicher Verantwortung freizusprechen.

Der Sachverständige, Gerd Gräff, ist ein ehemaliger fachlich leitender Mitarbeiter des Innenministeriums. Er stand auch nach der Flutkatastrophe dem Ministerium beratend zur Seite, sodass, das vorab, an seiner Neutralität gezweifelt werden darf.  Hinzu kam: Gräff war als Gutachter zur rechtlichen Fragen geladen, berichtet jedoch größtenteils aus der Sicht der Verwaltungspraxis, so der OB-Mann der CDU, Dirk Herber MdL. „Seine Ausführungen fußten oftmals nur auf zweifelhafter juristischer Basis. Mitunter haben sie sogar elementaren rechtlichen Grundsätzen widersprochen. Nachfragen, explizit zur juristischen Auslegung, konnte der Sachverständige vielfach schlicht nicht beantworten.“

Diese schlechte juristische Performance gipfelte, so Herber weiter, in Gräffs Meinung, dass das Land, namentlich hier die ADD, durch die Gestaltung von Alarm- und Einsatzplänen selbst entscheiden könne, wo es für die Einsatzleitung zuständig ist. „Dabei stellt das Gesetz eindeutig nicht auf Pläne ab, wer die Einsatzleitung hat, sondern auf die Gefahrensituation“, betont der CDU-Abgeordnete.

Gräff wiederholte die Rechtsauslegung des Landes, nach der die ADD faktisch nie in der Verantwortung der Einsatzleitung stehe; und das bei der schwersten Katastrophe in Rheinland-Pfalz seit dem Zweiten Weltkrieg. Doch das eine Auslegung, die vollkommen im Gegensatz zu den Auffassungen der beiden Rechtswissenschaftlern Prof. Grzeszick und Prof. Gusy steht. Prof. Grzeszick hatte bereits im Mai vor dem Ausschuss ausgesagt. Die beiden Rechtsprofessoren sind für Anfang September in den Ausschuss geladen.

Dirk Herber stellt klar: „Fakt ist: Es gibt keinen Streit unter juristischen Gutachtern, sondern eine jahrzehntelange Inkonsequenz der Vorbereitung auf extreme Naturkatastrophen durch das Land Rheinland-Pfalz. Es bleibt deshalb dabei: Das Land war in der Verantwortung.“

Die Entschlossenheit, Verantwortungsbereitschaft und der außergewöhnliche Mut der ehrenamtlichen Einsatzkräfte stehe dagegen in drastischem Gegensatz zur Passivität des Landes. Der besondere Dank und die große Anerkennung gelte den kommunalen Kräften, die vor Ort alles Erdenkliche dafür getan haben, die Lage für die Menschen abzuwenden. Das sei durch die Befragung, insbesondere des Wehrleiters der Stadt Sinzig, noch einmal deutlich geworden.

Jetzt teilen:

Weitere 
neue Beiträge:

  • Schnieder: „Eine christdemokratische Politik ist besser für unser Land“

    Schnieder: „Eine christdemokratische Politik ist besser für unser Land“

    An diesem Samstag geht die Führung der CDU-Landtagsfraktion offiziell auf den Eifeler Gordon Schnieder über. Vergangene Woche war er mit…

  • Fachtagung: Kinder besser vor Gewalt schützen

    Fachtagung: Kinder besser vor Gewalt schützen

    Ob im familiären oder sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen oder Sportvereinen – immer häufiger werden…

  • „Frau Dreyer verweigert weiterhin Verantwortung“

    „Frau Dreyer verweigert weiterhin Verantwortung“

    In der vergangenen Woche nahm Ministerpräsidentin Dreyer zum zweiten Mal auf dem Zeugenstuhl im Untersuchungsausschuss Platz. Hat sie diesmal politische…