Kinderschutz muss Priorität haben

In dieser Woche tagte das rheinland-pfälzische Plenum in Mainz. Die CDU-Landtagsfraktion macht sich in einem Antrag erneut für den Kinderschutz stark.
Man kann es nicht oft genug betonen: Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Sie müssen vor jedweder Form der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs geschützt werden. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher seit langem intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein.
Die Folgen dieser Gewalt gegen Kinder sind gravierend. Es geht um körperliche Verletzungen aber auch um oft nicht mehr heilbare seelische Schäden, die die Opfer ein Leben lang begleiten und beeinträchtigen.
Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen – Michael Wäschenbach, MdL
Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar im Kampf für den Kinderschutz. Auch gerade ihnen kommt im Kampf für den Kinderschutz große Bedeutung zu. Denn sie sind es, denen Minderjährige ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden. Sie sehen und erkennen Verletzungen, die aus Misshandlungen resultieren können. Wichtig ist dabei, dass sie sich zur Erkennung und Vorbeugung von Kindesmissbrauch frühzeitig mit mitbehandelnden Kolleginnen und Kollegen über einen eventuellen Verdacht austauschen können. Insbesondere dann, wenn Erziehungsberechtigte ihre Misshandlungen durch häufige Arztwechsel zu vertuschen versuchen (sogenanntes „Doctor-Hopping“) ist dies von Bedeutung.
Problem
Allerdings ist Ärztinnen und Ärzten, die einen entsprechenden Verdacht haben, grundsätzlich nicht erlaubt, sich über ihre Befunde und einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen. Notwendig ist dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter. Das ist kontraproduktiv. Es ist offenkundig, dass hier Regelungsbedarf besteht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten müssen.
Gesetzliche Klarstellung notwendig
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz den Ländern die Befugnis gegeben, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes nutzt die CDU-Fraktion diese Möglichkeit. Er regelt, orientiert am Beispiel Nordrhein-Westfalens, den interkollegialen Ärzteaustauch zur Verbesserung des Kinderschutzes und schafft Rechtssicherheit.