Cannabis: Der Staat muss seine Bürger schützen

| Kategorie: Kategorie: Aus der Fraktion | 2 Minute(n) Lesezeit

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Herber war Polizist und ist in der Politik ausgewiesener Innenexperte. Für uns hat er angesichts der neuerlichen Debatte, ausgelöst durch die Ampelsondierungen, um die Legalisierung von Cannabis seine Meinung aufgeschrieben. In seinem Beitrag setzt er sich mit den Argumenten beider Seiten auseinander – und kommt dennoch zu einer klaren Haltung.

„Ein immer wieder auftauchender Punkt in Diskussionsrunden mit jungen Menschen ist die Frage nach meiner Haltung zur Frage der Cannabislegalisierung.

Für die einen ist der Konsum eine Jugendsünde, für andere ein schweres Vergehen und für wieder andere ein Lifestyle. Rechtlich ist die Sache aber klar: Alle Fragen, die Cannabis betreffen, sind im Betäubungs­mit­tel­gesetz geregelt. Der Konsum der illegalen Droge ist erlaubt. Erwerb, Besitz und Handel sind verboten.

Die Durchsetzung der Strafverfolgung wird in unseren Bundesländern – insbesondere hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes von Cannabis – unterschiedlich gehandhabt. Während in Berlin die Staatsanwaltschaften die Verfahren noch bei 15g Besitz einstellen können, werden sie in Bayern bereits ab 6g weiterverfolgt. Nun will es also der Bund richten, indem die potenziellen Ampel-Koalitionäre medienwirksam die Legalisierung von Cannabis in Aussicht stellen.

Es gibt tatsächlich Argumente, die für und welche die gegen eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland sprechen.

Die bessere staatliche Kontrollierbarkeit der Einfuhr und der Qualität wird von Befürwortern ebenso angeführt, wie der Weg der Konsumenten aus der Illegalität, um sie so davor zu bewahren, minderwertige, oder gefährliche Ware zu konsumieren.

Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte würden entlastet, da sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten entfielen. Auch entfalte Cannabis keine gesundheitsschädigendere Wirkung als die legalen Drogen Alkohol und Nikotin.

Eine mögliche Besteuerung des Cannabishandels als Argument für eine Legalisierung wird ebenfalls angeführt.

Als ehemaliger Polizeibeamter und Führer eines Rauschgiftspürhundes war ich tagtäglich in Berührung mit illegalen Betäubungsmitteln und erlaube mir aus meinen Erfahrungen eine verfestigte ablehnende Haltung gegen die generelle Legalisierung von Cannabis.

Losgelöst vom Einsatz zu medizinischen Zwecken bei Schmerzpatienten –den ich ohne Zweifel bei medizinischer Notwendigkeit befürworte- steht Cannabis im Verdacht, Psychosen zu verstärken oder gar auszulösen und Depressionen zu verschlimmern.

Auch die Langzeitfolgen des regelmäßigen Cannabiskonsums sind nur unzureichend erforscht. Einige Studien weisen auf ein erhöhtes Herzinfarkt-Risiko oder dauerhaft verminderte Konzentrationsfähigkeit hin.

Ich habe erlebt, wie auch Cannabis körperlich und psychisch abhängig machen kann. Wie durch das „gute“ Rauscherlebnis die Hemmschwelle gegenüber anderen Drogen sinkt und sich so der Weg in eine Abhängigkeit von harten Drogen öffnet.

Es ist zu befürchten, dass mit der Legalisierung die Zahl der Konsumenten (stark) ansteigt und die Gefahrenquelle des Drogeneinflusses im Straßenverkehr weiter zunimmt.

Aus der Perspektive eines ehemaligen Schutzmannes und Innenpolitikers, für den der Schutz der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor oberste Maxime ist, wiegen die Argumente gegen eine Legalisierung daher aus Gründen der Gesundheitsfürsorge des Staates gegenüber seiner Bevölkerung weit schwerer.“

Dirk Herber MdL

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